Einige Privatpatienten berichten uns, dass die Kostenerstattung durch die PKV für die eingereichte Rechnung der ärztlich verordneten Therapie nicht akzeptiert wird und teilweise sogar abgelehnt wird. Die Krankenversicherungen berufen sich – unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Honorarforderung – darauf, dass die berechneten Behandlungshonorare nicht „angemessen“ wären. Einzelne Krankenversicherungen akzeptieren sogar nur die Beihilfesätze für Versicherte des öffentlichen Dienstes, obgleich selbst das Bundesministerium des Inneren diese Sätze als nicht kostendeckend erachtet. Die Versicherer verkennen die Rechtslage. In Deutschland gibt es mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile zu dieser Problematik.
Wir haben für Sie einige Urteile recherchiert und auf dieser Seite angefügt.