Achtung: 2G+ für Fitness.
Liebe Sportler:Innen,
Vor dem Hintergrund des dynamischen Infektionsgeschehens unter Eindruck der Ausbreitung der Omikron-Variante, hat der Hamburger Senat beschlossen, die bisherige 2G-Regelung weitgehend durch 2G-Plus zu ersetzen. Das gilt ab Montag, den 10. Januar 2022, für Sport in geschlossenen Räumen.
Die Voraussetzungen entsprechen denen des 2G-Modells (geimpft, genesen) ergänzt um die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Testnachweises, auch für geimpfte und genesene Personen (weitere Informationen finden Sie hier). Die Ausnahme für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahre bleibt bestehen. Sie gilt auch für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Im letztgenannten Fall sind ein entsprechendes ärztliches Attest und ein negativer Coronavirus-Testnachweis vorzulegen.
Von der Testpflicht ausgenommen sind Personen, die bereits eine Auffrischimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben. Diese ist umgehend gültig. Für die Auffrischungsimpfung wird – wie bereits für die ersten Impfungen – ein digitales Zertifikat ausgestellt.
Auch Kinder und Jugendliche, die in der Schule seriell getestet werden, sind von der Testnachweispflicht befreit.
Bitte den Booster Nachweis oder den tagesaktuellen Test unaufgefordert nachweisen.