Covid-19 Schutzgesetz
Liebe Patient*Innen,
ab dem 01.10.2022 bis zum 07.04.2023 gilt in Deutschland das neue Covid-19 Schutzgesetz.
Das bedeutet:
Im Bereich der Physiotherapie bzw. in den Praxen der humanmedizinischen Heilberufe gilt ab dem 01. Oktober eine Atemschutzmasken-Pflicht für die Patienten
und Besucher (FFP2 oder vergleichbar – OP-Masken reichen also nach dieser Formulierung nicht aus).
Von Maskenpflicht befreit sind folgende Personengruppen:
- Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische
Gesichtsmaske tragen können
- Gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen
kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen
Nach allen uns vorliegenden Informationen gehen wir davon aus, dass diese Vorgaben auf den „Raum“ Praxis abstellen, also auf die Praxis insgesamt als „Abgabeort“, und nicht zwischen einzelnen Maßnahmen unterschieden wird. Deshalb müssen wir nach dem Prinzip Vorsicht davon ausgehen, dass auch alle Gruppen- und Trainingsangebote mit und ohne ärztliche Verordnung von der Maskenpflicht für die Patienten/Klienten betroffen sind.
Die Bundesländer können weitergehende Regelungen treffen.
Bitte denken Sie also beim Besuch unserer Praxis an eine FPP2 Maske.
Danke für Ihr Verständnis.