Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & med. Trainingstherapie

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & med. Trainingstherapie (im Folgenden „Praxis“) und dem Patienten (im Folgenden „Patient“) geschlossen werden.

2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Patienten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Praxis ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

3. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Praxis sowie vor Ort in den Räumlichkeiten der Praxis einsehbar und wird dem Patienten auf Wunsch in Textform ausgehändigt.

§ 2 Vertragsgegenstand

1.Der Vertrag zwischen der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & med. Trainingstherapie und dem Patienten umfasst die Durchführung physiotherapeutischer Behandlungen sowie ergänzende Leistungen wie medizinische Trainingstherapie, Beratung oder Präventionsmaßnahmen, soweit diese vereinbart wurden.

2.Grundlage der physiotherapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung oder eine private Vereinbarung zwischen der Praxis und dem Patienten.

3.Ein bestimmter Behandlungserfolg wird ausdrücklich nicht garantiert, da der Erfolg von individuellen Faktoren des Patienten abhängt.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

1.Der Vertrag kommt durch die Terminvereinbarung zwischen dem Patienten und der Praxis zustande, sei es telefonisch, schriftlich, elektronisch oder persönlich.

2.Eine ärztliche Verordnung ist spätestens zum Behandlungsbeginn vorzulegen, sofern die Behandlung auf Rezeptbasis erfolgt. Andernfalls erfolgt die Behandlung auf private Vereinbarung.

§ 4 Leistungsumfang

1.Die Praxis erbringt ihre Leistungen gemäß dem aktuellen Stand der medizinischen und therapeutischen Wissenschaft sowie den geltenden gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften.

2.Die Behandlung erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Physiotherapeuten der Praxis.

3.Zusätzlich zur physiotherapeutischen Behandlung bietet die Praxis medizinische Trainingstherapie (MTT) an, die individuell auf die Bedürfnisse des Patienten abgestimmt wird.

4.Die Praxis behält sich vor, Leistungen bei Verhinderung oder Krankheit des Therapeuten zu verschieben oder durch andere qualifizierte Therapeuten durchführen zu lassen.

5. Die Praxis verpflichtet sich die vereinbarten Termine unter zumutbaren Abweichungen einzuhalten.

6. Der Kunde / Patient hat im Bezug auf Punkt 5 keinen Anspruch auf Schadensersatz.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Kostenträger:

a) Bei gesetzlich Versicherten erfolgt die Abrechnung nach den Sätzen der gesetzlichen Krankenversicherung in Verbindung mit der ärztlichen Verordnung.

b) Privatversicherte und Selbstzahler zahlen die Kosten der Behandlung gemäß der mit der Praxis vereinbarten Preisliste. Für unsere Leistungen berechnen wir für Kunden/Patienten ausschließlich Honorarbeträge in Anlehnung an die GebüTh (Gebührenübersicht für Therapeuten).

Die Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie weist hier ausdrücklich darauf hin, das ein einheitliches Gebührenverzeichnis für physiotherapeutische Leistungen in Deutschland nicht existiert.

 Zahlungsfrist: Rechnungen sind ohne Abzug spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen, sofern keine andere Frist schriftlich vereinbart wurde.

Eigenanteil: Bei gesetzlich versicherten Patienten ist der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil (Zuzahlung) direkt an die Praxis zu entrichten.

Nichtzahlung: Gerät der Patient mit der Zahlung in Verzug, ist die Praxis berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 BGB) zu verlangen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 6 Termine und Stornierungen

Verbindlichkeit der Termine: Vereinbarte Termine zwischen dem Patienten und der Praxis sind verbindlich. Der Patient verpflichtet sich, rechtzeitig zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

Absage oder Verschiebung: Terminabsagen oder Verschiebungen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Dies kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang der Mitteilung bei der Praxis.

Ausfallrechnung bei Nichterscheinen oder kurzfristiger Absage:

a) Bei einer Absage oder Nichterscheinen des Patienten innerhalb der 24-Stunden-Frist, die es der Praxis nicht ermöglicht, den Termin anderweitig zu vergeben, ist die Praxis berechtigt, eine Ausfallrechnung in Höhe der Vergütung für die geplante Leistung zu stellen.

b) Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine privat vereinbarte Behandlung oder um einen Termin handelt, der nicht von einer Krankenkasse übernommen wird.

c) Die Grundlage hierfür bildet § 611 BGB (Dienstvertrag) in Verbindung mit § 615 BGB, wonach der Vergütungsanspruch der Praxis trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung bestehen bleibt, wenn die Praxis die Leistung ordnungsgemäß angeboten hat und der Patient die Möglichkeit der Inanspruchnahme schuldhaft verhindert.

Höhe der Ausfallrechnung:

a) Die Praxis wird dem Patienten nur die Kosten in Rechnung stellen, die durch den Ausfall tatsächlich entstanden sind. Dies entspricht in der Regel dem vereinbarten Vergütungssatz für die ausgefallene Leistung.

b) Eine Ausfallrechnung wird nicht gestellt, wenn der Patient den Ausfall nachweislich aus einem wichtigen Grund verursacht hat, der außerhalb seiner Kontrolle liegt (z. B. plötzliche Krankheit oder Unfall).

Beweislast: Die Beweislast für eine rechtzeitige Absage oder das Vorliegen eines wichtigen Grundes, der den Termin verhindert hat, liegt beim Patienten.

Transparenz: Die Praxis informiert den Patienten bereits bei der Terminvereinbarung über die Möglichkeit einer Ausfallrechnung im Falle eines nicht rechtzeitig abgesagten Termins.

§ 7 Haftung

1. Die Praxis haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Praxis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

2. Eine Haftung der Praxis für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

3. Der Patient ist verpflichtet, die Therapeuten über gesundheitliche Beschwerden, Erkrankungen und Risiken, die für die Behandlung oder das medizinische Training relevant sein könnten, umfassend zu informieren. Für Schäden, die durch unzureichende Informationen entstehen, übernimmt die Praxis keine Haftung.

§ 8 Datenschutz

1.Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Patienten erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

2.Personenbezogene Daten werden nur zur Durchführung des Vertragsverhältnisses und der Abrechnung gespeichert und verarbeitet.

3.Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Patienten werden keine Daten an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder für die Abrechnung mit Kostenträgern erforderlich.

§ 9 Schweigepflicht

1.Die Therapeuten der Praxis unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Alle Informationen, die im Rahmen der Behandlung erlangt werden, werden streng vertraulich behandelt.

2.Die Schweigepflicht kann nur durch eine schriftliche Entbindung durch den Patienten aufgehoben werden.

§ 10 Ausführungsort

1.Primärer Ausführungsort:

Der Ausführungsort für die Leistungen aus dem Behandlungsvertrag ist grundsätzlich der Sitz der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

2.Hausbesuche:

Im Falle von Hausbesuchen gilt der Ort des Hausbesuches als Ausführungsort, sofern diese Leistung mit dem Patienten ausdrücklich vereinbart wurde und die erforderlichen Bedingungen für die Durchführung der Behandlung am entsprechenden Ort gegeben sind.

3.Besonderheiten bei Vertragspartnern:

Handelt es sich bei dem Vertragspartner um eine juristische Person oder ein Unternehmen, das Leistungen im Auftrag seiner Mitarbeiter oder Kunden bei der Praxis in Anspruch nimmt, gilt der Sitz des jeweiligen Vertragspartners als ergänzender Bezugspunkt für vertragliche Verpflichtungen, soweit dies vereinbart wurde.

4.Verantwortung für Ausführungsort:

Der Patient stellt sicher, dass alle notwendigen Voraussetzungen für die Behandlung am vereinbarten Ausführungsort gegeben sind (z. B. ausreichender Platz und hygienische Bedingungen bei Hausbesuchen). Bei Verstößen, die die Behandlung unmöglich machen, behält sich die Praxis das Recht vor, die Behandlung abzubrechen und etwaige Ausfallkosten gemäß § 6 in Rechnung zu stellen.

§ 11 Zusatzkosten

1.Hausbesuche:

Zusatzkosten fallen an, wenn der Kunde/Patient einen Hausbesuch anfordert.

a) Die Höhe der Zusatzkosten richtet sich nach der Entfernung zwischen dem Sitz der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie und dem Ort des Hausbesuches.

b) Die genauen Kosten werden dem Patienten vorab transparent mitgeteilt und basieren auf einer vertraglichen Vereinbarung oder den gültigen Sätzen der Praxis.

2.Berechnungsgrundlage:

Die Zusatzkosten für Hausbesuche setzen sich in der Regel aus folgenden Komponenten zusammen:

a) einer Pauschale für die Anfahrt (Kilometerpauschale oder Zeitaufwand),

b) gegebenenfalls weiteren Aufwendungen, die durch die Durchführung der Behandlung am vereinbarten Ort entstehen (z. B. notwendige Transporthilfen für Geräte).

3.Zusatzkosten bei Sonderwünschen:

Sonderleistungen, die über die üblichen Behandlungsmaßnahmen hinausgehen (z. B. spezielle Materialien oder verlängerte Behandlungszeiten), können zusätzliche Kosten verursachen. Diese werden im Voraus mit dem Patienten abgestimmt und schriftlich oder mündlich vereinbart.

4.Verbindlichkeit der Zusatzkosten:

Zusatzkosten werden zusätzlich zu den Behandlungskosten erhoben und sind spätestens zusammen mit der regulären Behandlungskostenrechnung zu begleichen.

5.Transparenz und Information:

Die Praxis verpflichtet sich, den Patienten vor der Durchführung eines Hausbesuches oder einer Sonderleistung über die anfallenden Zusatzkosten zu informieren. Der Patient hat die Möglichkeit, die Zusatzkosten vorab zu akzeptieren oder die Leistung abzulehnen.

§ 12 Rücktrittsrecht der Praxis

1.Rücktritt bei vertragswidrigem Verhalten:

Die Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie ist berechtigt, vom Behandlungsvertrag zurückzutreten, wenn der Kunde/Patient gegen wesentliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verstößt. Dies umfasst insbesondere:

a) wiederholte Nichterscheinen zu vereinbarten Terminen ohne rechtzeitige Absage gemäß § 6,

b) Zahlungsverzug trotz Mahnung,

c) respektloses oder unangemessenes Verhalten gegenüber den Mitarbeitern der Praxis, das den reibungslosen Ablauf der Behandlung beeinträchtigt.

2.Zahlungspflicht bei Rücktritt:

Im Falle eines Rücktritts durch die Praxis sind alle bis dahin erbrachten Leistungen unverzüglich nach Rechnungserhalt zu zahlen. Dies gilt auch für Ausfallrechnungen, die gemäß § 6 fällig geworden sind.

3.Schadensersatzansprüche:

Schäden, die der Praxis durch die Nichterfüllung des Vertrages oder vertragswidriges Verhalten des Kunden/Patienten entstehen, werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Die Praxis behält sich das Recht vor, Schadensersatz für entgangene Einnahmen oder zusätzliche Aufwendungen geltend zu machen.

4.Rücktritt bei höherer Gewalt:

Die Praxis behält sich außerdem das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung der Leistungen durch Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, unvorhergesehene behördliche Einschränkungen) oder unverschuldete Umstände (z. B. plötzliche Krankheit eines Therapeuten) unmöglich wird. In diesem Fall entfallen sämtliche gegenseitigen Ansprüche, mit Ausnahme der Erstattung bereits gezahlter Beträge für nicht erbrachte Leistungen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1.Teilunwirksamkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

2. Änderungen der AGB: Die Praxis behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Patienten in geeigneter Weise bekanntgegeben und gelten als akzeptiert, wenn der Patient der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

3. Anwendbares Recht und Gerichtsstand: Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Praxis, sofern der Patient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

4. Kenntnisstand und Lehrmeinungen: Aussagen, die vom Inhaber oder den Mitarbeitern der Praxis Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie getätigt werden, basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und den anerkannten wissenschaftlichen Grundlagen der Physiotherapie sowie medizinischen Trainingstherapie.

a) Da es zu bestimmten Themen innerhalb der Medizin und Therapie unterschiedliche Lehrmeinungen geben kann, übernimmt die Praxis keine Gewähr dafür, dass jede Aussage oder angewandte Methode den derzeit neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.

b) Die Praxis verpflichtet sich jedoch, die Behandlungen und Empfehlungen nach bestem Wissen und Gewissen zu gestalten und auf bewährte sowie praxisorientierte Ansätze zurückzugreifen.

Physio Team Laun – Praxis für Physiotherapie & med. Trainingstherapie

Niedersachsenweg 1 – 3

21079 Hamburg

040 7643572

www.physio24.de

Stand: 01.01.2025