Wichtige Hinweise für Kassenpatienten
Gültigkeit des Rezepts – 28 Tage
Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung in unsere Praxis kommen, ist es wichtig, dass Ihr Rezept noch gültig ist. Ein Rezept hat eine Gültigkeit von 28 Tagen ab dem Ausstellungsdatum. Stellen Sie sicher, dass Sie innerhalb dieses Zeitraums Ihren ersten Behandlungstermin wahrnehmen, da die Behandlung sonst nicht durchgeführt werden kann. Sollte Ihr Rezept kurz vor dem Ablauf stehen, kann Ihre Arztpraxis es im Notfall verlängern, oder wir unterstützen Sie dabei, eine Lösung zu finden.
Absagen von Behandlungsterminen
Falls Sie einen fest vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, uns mindestens 24 Stunden im Voraus darüber zu informieren. Eine rechtzeitige Absage ermöglicht es uns, den Termin anderweitig zu vergeben und unnötige Wartezeiten für andere Patienten zu vermeiden.
Rechtsgrundlage bei kurzfristigen Absagen
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Absagen der vereinbarte Termin privat in Rechnung gestellt wird, sofern keine rechtzeitige Mitteilung erfolgt. Dies basiert auf der Rechtsgrundlage des § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Laut § 615 BGB hat der Dienstleister, in diesem Fall die Physiotherapiepraxis, Anspruch auf das Honorar, wenn der Patient den Termin nicht rechtzeitig absagt und der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
Ersatztermin und Kosten
Sollte eine kurzfristige Absage erfolgen und der Termin nicht anderweitig vergeben werden können, wird Ihnen der ausgefallene Termin in Rechnung gestellt. Sie erhalten jedoch einen Ersatztermin, damit Ihre Behandlung wie geplant fortgesetzt werden kann.