Gebührenordnung und Preisbildung im Heilmittelbereich
Im Bereich der Heilmittel, wie beispielsweise der Physiotherapie, gibt es keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie im ärztlichen Bereich durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt wurde. Das bedeutet, dass die Preise für Heilmittelbehandlungen, insbesondere für Privatpatienten, von den Praxisinhabern und den Patienten frei vereinbart werden können bzw. müssen.
Was passiert bei fehlender Preisvereinbarung?
Falls eine Therapie ohne vorherige Preisvereinbarung durchgeführt wird und es später zu einem Streit über die Höhe der Vergütung kommt, legen Gerichte in der Regel den allgemein üblichen Preis zugrunde. Das bedeutet, dass ein marktüblicher Preis als Referenz verwendet wird, um die Höhe der Vergütung festzulegen.
Preisbildung nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte
In Deutschland hat sich eine bundesweite Praxis etabliert, die Preisbildung im Heilmittelbereich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu orientieren. Dabei werden die Tarife der Ersatzkassen (Verband der Ersatzkassen, VdAK) als Basis genommen und mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert.
Diese Methode bietet eine gewisse Orientierungshilfe für die Preisgestaltung, ermöglicht aber dennoch Flexibilität, um den spezifischen Anforderungen und Leistungen einer Praxis gerecht zu werden.