Informationen für Privatpatienten

Probleme bei der Kosten­erstattung durch die private Krankenversicherung (PKV)?

Problematik der Kostenerstattung durch private Krankenversicherungen (PKV) bei physiotherapeutischen Behandlungen

Einige unserer Privatpatienten berichten, dass die Kostenerstattung durch ihre private Krankenversicherung (PKV) für eingereichte Rechnungen von ärztlich verordneten Therapien nicht akzeptiert oder teilweise sogar abgelehnt wird. Häufig argumentieren die Krankenversicherungen – unabhängig von der Höhe der Honorarforderung –, dass die berechneten Behandlungshonorare nicht „angemessen“ seien.

Einschränkung der Erstattung auf Beihilfesätze

Einige private Krankenversicherungen akzeptieren lediglich die Beihilfesätze, die für Versicherte des öffentlichen Dienstes gelten. Diese Praxis ist besonders problematisch, da selbst das Bundesministerium des Inneren diese Sätze als nicht kostendeckend betrachtet. Leider verkennen viele Versicherer dabei die tatsächliche Rechtslage und setzen auf veraltete oder falsche Annahmen.

Rechtslage und Gerichtsurteile

In Deutschland gibt es mehrere rechtskräftige Gerichtsurteile, die sich mit der Problematik der Erstattungspraxis durch private Krankenversicherungen beschäftigen. Diese Urteile verdeutlichen, dass die Haltung einiger Versicherer nicht immer den rechtlichen Rahmenbedingungen entspricht.

Wir haben für Sie einige relevante Urteile recherchiert und auf dieser Seite zusammengestellt. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, sich bei Problemen mit der Kostenerstattung Ihrer PKV besser zurechtzufinden und gegebenenfalls juristisch abzusichern.

Aktuelles Urteil:

PKV muss die vollen Kosten für Physiotherapie erstatten.

Hier erfahren Sie mehr.

Gerichtsurteile inklusive Aktenzeichen

So kommen die Preise zustande

Im Heilmittelbereich keine verbindliche Gebührenordnung:

Gebührenordnung und Preisbildung im Heilmittelbereich

Im Bereich der Heilmittel, wie beispielsweise der Physiotherapie, gibt es keine allgemein verbindliche Gebührenordnung, wie sie im ärztlichen Bereich durch die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt wurde. Das bedeutet, dass die Preise für Heilmittelbehandlungen, insbesondere für Privatpatienten, von den Praxisinhabern und den Patienten frei vereinbart werden können bzw. müssen.

Was passiert bei fehlender Preisvereinbarung?

Falls eine Therapie ohne vorherige Preisvereinbarung durchgeführt wird und es später zu einem Streit über die Höhe der Vergütung kommt, legen Gerichte in der Regel den allgemein üblichen Preis zugrunde. Das bedeutet, dass ein marktüblicher Preis als Referenz verwendet wird, um die Höhe der Vergütung festzulegen.

Preisbildung nach dem Vorbild der Gebührenordnung für Ärzte

In Deutschland hat sich eine bundesweite Praxis etabliert, die Preisbildung im Heilmittelbereich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu orientieren. Dabei werden die Tarife der Ersatzkassen (Verband der Ersatzkassen, VdAK) als Basis genommen und mit unterschiedlichen Faktoren multipliziert.

Diese Methode bietet eine gewisse Orientierungshilfe für die Preisgestaltung, ermöglicht aber dennoch Flexibilität, um den spezifischen Anforderungen und Leistungen einer Praxis gerecht zu werden.

Faktoren für die Preisgestaltung bei Heilmittelbehandlungen

Die Preisgestaltung für Heilmittelbehandlungen, insbesondere im Bereich der Physiotherapie, basiert auf verschiedenen Faktoren. Die angewandten Faktoren zur Berechnung der Preise liegen üblicherweise zwischen dem 1,6-fachen und 2,6-fachen des Ausgangssatzes. In einigen Fällen können jedoch auch Honorare vereinbart werden, die über diese Faktoren hinausgehen.

Wovon hängt der Preis ab?

Der Preis für eine physiotherapeutische Behandlung kann von mehreren Aspekten beeinflusst werden:

  1. Zusatzqualifikationen des Therapeuten
    Therapeuten mit speziellen Zusatzqualifikationen, wie z. B. Manuelle Therapie, Bobath, PNF oder Manuelle Lymphdrainage (MLD), können höhere Honorare verlangen, da sie spezielle Kenntnisse und Techniken anwenden, die über die Grundausbildung hinausgehen.
  2. Berufserfahrung und Spezialisierung
    Die Berufserfahrung und Spezialisierung eines Therapeuten spielen ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Preisgestaltung. Je mehr Erfahrung und je spezialisierter der Therapeut ist, desto höher kann der Preis für die Behandlung angesetzt werden.
  3. Therapiedauer
    Die Dauer der Therapie kann ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten haben. Während gesetzliche Krankenkassen (RVO/VdAK) in der Regel nur eine Behandlungsdauer von 15 Minuten erstatten, wird bei Privatpatienten oft eine Therapiedauer von 20-25 Minuten berechnet. Eine längere Behandlungszeit bedeutet in der Regel auch höhere Kosten.

Flexible Preisvereinbarungen

Aufgrund dieser Variabilität in der Preisgestaltung ist es wichtig, dass Patienten und Praxisinhaber vor Beginn der Behandlung eine klare Preisvereinbarung treffen, um Missverständnisse zu vermeiden. Eine transparente Kommunikation über die Preise und die zugrunde liegenden Faktoren schafft Vertrauen und Klarheit für beide Seiten.