Häufig gestellte Fragen

Auf dieser Seite haben wir Fragen von unseren Patienten, die häufig gestellt werden, zusammengefasst und beantwortet.

Falls Sie noch weitere Fragen rund um die Physiotherapie haben, sprechen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Ein Kassenrezept ist nach dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig.

Ihr Arzt kann aber auf dem Rezept einen anderen Behandlungsbeginn notieren, dann kann die Gültigkeit des Rezeptes verlängert werden.

Ausnahme: Auf dem Rezept ist das Feld „Dringlicher Behandlungsbedarf“ durch den Arzt angekreuzt worden => Dann muss die erste Behandlung innerhalb der ersten 14 Tage erfolgen.

Privatrezepte unterliegen keinem Behandlungsbeginn.

Ein Kassenrezept kann man nur bedingt unterbrechen, da die Frequenz, die der Arzt vorgibt, eingehalten werden muss. Die meisten Rezepte verlieren nach einer Unterbrechungsfrist von 28 Tagen die Gültigkeit.

Bei längerer Krankheit muss das Rezept abgebrochen werden. Ausnahmen kurzer Urlaub von Patient/Therapeut, Fortbildung oder Erkrankung eines Therapeuten.

Bitte bringen Sie zu jeder Behandlung ein eigenes, großes Handtuch (ideale Größe: 140x 80 cm) für die Behandlungsliege mit.

Sollten Sie Ihr Handtuch mal vergessen, dann haben wir für Sie auch ein Ersatzhandtuch parat.

Am besten kommen Sie in bequemer und lockere Kleidung, falls unsere Therapeuten mit Ihnen Übungen auf der Bank oder auf dem Boden durchführen.

Wenn Sie zum Gerätetraining kommen, dann bringen Sie bitte saubere Turnschuhe mit.

Getränke können Sie kostenlos über unseren modernen Wasserspender beziehen.

Als Kassenpatient der gesetzlichen Krankenkassen sind Sie nach § 32 Abs. 2, § 61 Satz 3 SGB V verpflichtet zu Ihrer Therapie jeweils 10 EUR Rezeptpauschale plus 10% der Behandlungskosten zu bezahlen.

  1. Sie sind bei einer chronischen Krankheit (die nach Heilmittelkatalog genau definiert ist) befreit, allerdings gilt diese Befreiung erst, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen.
  2. Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen wird man auch befreit von der gesetzlichen Zuzahlung.
    Um die Befreiung zu erhalten müssen Quittungen aufbewahrt werden.
    Sie dienen als Beleg der Zuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald man über den 1 bzw. 2 % liegt.

Dieses hat zum Vorteil, dass Sie als Patient keine Wartezeit in unserer Praxis haben.

Der Therapeut ist zum vereinbarten Termin nur für Sie da. Wenn Sie nun unentschuldigt fehlen oder den Termin zu spät absagen und der Termin nicht erneut vergeben werden kann, dann entstehen für die Praxis finanzielle Kosten, welche gedeckt werden müssen.

Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 15 Minuten und 45 – 60 Minuten (nur Lymphdrainage) vor, je nach Verordnung.

Die Vor- und Nachbereitung (z.B. Anamnese, Dokumentation, Besprechung,Therapiebericht schreiben etc.) ist Bestandteil der Behandlungszeit. Die Bestellzeit sollte von Ihnen eingehalten werden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Eine physiotherapeutische Behandlung kann selbstverständlich auch bei Ihnen zu Hause erfolgen. Dieses muss allerdings von Ihrem Arzt extra aufgeschrieben werden. Sprechen Sie daher mit Ihrem Arzt, wenn Sie aus medizinischen Gründen unsere Praxis nicht aufsuchen können, damit er Ihnen einen Hausbesuch verordnet.

Normalerweise können Sie nur mit einer Heilmittelverordnung zur Physiotherapie kommen. Eine Möglichkeit besteht aber darin, dass Sie sich von unseren Heilpraktikern für Physiotherapie untersuchen lassen. Diese entscheiden dann, ob eine Behandlung möglich ist, oder nochmal ein Arzt kontaktiert werden sollte.

Folgendes gilt dabei zu beachten:

Sowohl für Kassen- als auch für Privatpatienten gilt momentan in Deutschland, dass es Physiotherapie grundsätzlich immer nur auf ärztliche Verordnung hin gibt. Denn der Arzt sollte einschätzen, ob und wie oft für Sie eine Behandlung in Frage kommt. Daher ist ein Besuch eines Arztes/Spezialisten vor der Therapie unerlässlich. Sollte das Behandlungsbudget des Arztes erschöpft sein, so können Sie sich vom Arzt, einem Heilpraktiker eine Unbedenklichkeitsbescheinungen oder ein Privatrezept ausstellen lassen und die Physiotherapie privat weiter durchführen. Zusätzlich können Sie sich auch von unseren Heilpraktikern für Physiotherapie untersuchen und behandeln lassen. Bedenken Sie aber hierbei, dass ihre gesetzliche Krankenkasse in diesem Fall die Behandlung nicht erstattet und Sie die Rechnung selbst zahlen müssen. Wir helfen Ihnen gerne, den für Sie nächst gelegenen Arzt oder Spezialisten zu finden.

Eine Verordnung (Heilmittelverordnung – Maßnahmen der physikalischen Therapie) für Sie, Ihr Kind oder Ihren Angehörigen darf ausgestellt werden von einem:

  • Hausarzt / Praktischer Arzt
  • Chirurg (sämtliche Bereiche z.B. Hand, Fuss, etc)
  • Orthopäden
  • Kieferorthopäden / Zahnarzt
  • Internist
  • Neurologen
  • HNO-Arzt
  • Gynäkologen
  • Kinderarzt
  • Rheumatologen
  • Kardiologen
  • Radiologen
  • Psychater
  • ambulates / stationäres Operationszentrum
  • Heilpraktiker für Physiotherapie

Wenn Sie als Kassenpatient zur ersten Behandlung kommen, darf Ihr Rezept nicht älter als 14 Tage sein!

Im Notfall verlängert Ihnen Ihre Arztpraxis Ihr Rezept oder wir kümmern uns darum.

Sollten Sie an einem fest vereinbarten Behandlungstermin verhindert sein, bitten wir um Mitteilung 24 Stunden vorher, damit wir Ihren abgesagten Behandlungstermin anderweitig vergeben können.