Therapieangebot

Rehabilitationssport (KV 56) § 44 Abs. 1 Nr. 3 Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Der Rehabilitationssport ist eine vom Arzt verordnete Leistung, die für die Dauer von 50 Einheiten verordnet wird.
Diese Einheiten müssen in der Regel innerhalb von 18 Monaten absolviert werden.

Ziele des Rehasports:

  • Schmerzzustände reduzieren
  • Gesundheitliche Einschränkungen mindern
  • Ausdauer steigern

Ziele des Rehasports:

  • Sicherheit durch verbesserte Koordination
  • Beweglichkeit steigern
  • Innerer Ausgleich durch Stressreduktion