Ausfallrechnung bei verpassten Terminen: Regelungen und Rechtsgrundlagen
In den letzten Monaten haben wir zunehmend festgestellt, dass Termine von Patienten häufiger vergessen oder nicht rechtzeitig abgesagt werden. Dies führt für unsere Praxis zu erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen. Jeder Termin, der ungenutzt bleibt, bedeutet für uns nicht nur einen direkten Einnahmeverlust, sondern auch einen unnötigen Leerlauf, der anderen Patienten die Möglichkeit nimmt, kurzfristig einen Termin zu erhalten.
Angesichts der steigenden Kosten im Gesundheitswesen und des erhöhten Aufwands für die Praxis können wir leider nicht mehr auf die entfallenden Einnahmen verzichten. Um die Qualität unserer Leistungen weiterhin gewährleisten zu können, sehen wir uns gezwungen, bei nicht wahrgenommenen oder zu spät abgesagten Terminen eine Ausfallrechnung auszustellen.
Wir möchten sicherstellen, dass alle Patienten über die Regelungen gut informiert sind und keine Missverständnisse entstehen. Daher haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu diesem Thema für Sie zusammengestellt.
1. Warum wird eine Ausfallrechnung gestellt?
Unsere Zeitplanung ist individuell auf jeden Patienten abgestimmt. Wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen und nicht rechtzeitig absagen, bleibt diese Zeit ungenutzt. Dadurch entstehen für uns finanzielle Einbußen, da die für Sie reservierte Zeit kurzfristig nicht wieder belegt werden kann. Die Ausfallrechnung dient dazu, diesen wirtschaftlichen Schaden auszugleichen.
2. Wie hoch ist die Gebühr für einen verpassten Termin?
Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach der geplanten Leistung. In der Regel stellen wir bis zu 100 % der Kosten der gebuchten Behandlung in Rechnung. Genauere Informationen dazu entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
3. Was bedeutet “rechtzeitig absagen”?
“Rechtzeitig” bedeutet, dass Sie uns mindestens 24 Stunden vorher informieren müssen, wenn Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können. Diese Frist gibt uns die Möglichkeit, den freigewordenen Termin an einen anderen Patienten zu vergeben.
4. Wie kann ich einen Termin absagen oder verschieben?
Sie können Termine per Telefon, Anrufbeantworter oder per E-Mail absagen oder verschieben. Bitte beachten Sie, dass die Frist für rechtzeitige Absagen eingehalten werden muss, um eine Ausfallrechnung zu vermeiden.
5. Was passiert bei unverschuldetem Nichterscheinen (z. B. Krankheit)?
Falls Sie aus unvorhersehbaren Gründen, wie einer akuten Krankheit oder einem Notfall, Ihren Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte schnellstmöglich mit uns in Verbindung. In solchen Fällen können wir die Ausfallrechnung im Einzelfall reduzieren oder erlassen, sofern Sie uns die Umstände glaubhaft darlegen, z.B. Ärztliches Attest.
6. Welche Konsequenzen hat wiederholtes Nichterscheinen?
Wenn Termine mehrfach ohne rechtzeitige Absage nicht wahrgenommen werden, behalten wir uns vor, zukünftige Buchungen nur in Ausnahmefällen anzunehmen oder Patienten zu sperren. Dies dient dazu, unsere Ressourcen effektiv zu nutzen und sicherzustellen, dass andere Patienten nicht unnötig lange warten müssen.
7. Kann ich meinen Termin kurzfristig an eine andere Person übertragen?
Leider ist eine kurzfristige Übertragung eines Termins auf eine andere Person aus organisatorischen und rechtlichen Gründen nicht möglich.
8. Wie kann ich eine Ausfallrechnung vermeiden?
Um eine Ausfallrechnung zu vermeiden, stellen Sie bitte sicher, dass Sie Ihre Termine im Voraus planen und rechtzeitig absagen, falls Sie verhindert sind. Für eine reibungslose Kommunikation nutzen Sie gerne unsere Kontaktmöglichkeiten.
9. Was passiert, wenn die Praxis den Termin absagt?
Sollte ein Termin von unserer Seite aus abgesagt werden müssen, entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten. Wir bemühen uns, Ihnen in einem solchen Fall schnellstmöglich einen neuen Termin anzubieten.
10. Was, wenn ich mich verspäte?
Falls Sie verspätet zu Ihrem Termin erscheinen, können wir die verlorene Zeit in der Regel nicht nachholen, da dies den Zeitplan anderer Patienten beeinträchtigen würde. Die Behandlung wird entsprechend der verbleibenden Zeit durchgeführt, und der vollständige Betrag wird in Rechnung gestellt.
11. Kann ich eine Ausfallrechnung steuerlich geltend machen?
Eine Ausfallrechnung zählt in der Regel nicht zu den steuerlich absetzbaren Gesundheitskosten, da sie keine tatsächlich erbrachte medizinische Leistung betrifft. Klären Sie dies im Zweifel mit Ihrem Steuerberater.
12. Muss ich die Ausfallgebühr zahlen, wenn ich einen Ersatztermin vereinbare?
Die Ausfallgebühr wird unabhängig von einem Ersatztermin berechnet. Der ursprüngliche Termin konnte nicht mehr vergeben werden, wodurch ein finanzieller Schaden entstanden ist.
13. Gibt es Ausnahmen für neue Patienten?
Nein, die Regelung zur Ausfallrechnung gilt auch für neue Patienten. Wir bitten alle Patienten, ihre Termine rechtzeitig abzusagen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
14. Was passiert, wenn ich mit der Ausfallrechnung nicht einverstanden bin?
Sollten Sie mit der Ausfallrechnung nicht einverstanden sein, setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung. Wir prüfen die Situation gerne im Detail und klären etwaige Missverständnisse.
15. Wie oft darf ich Termine absagen?
Es gibt keine festgelegte Begrenzung für Terminabsagen. Wichtig ist, dass diese rechtzeitig erfolgen. Bei mehrfachen kurzfristigen Absagen behalten wir uns jedoch vor, zukünftige Termine nur unter bestimmten Bedingungen, z. B. gegen Vorauszahlung, anzunehmen.
16. Warum wird eine Terminbestätigung versendet?
Die Terminbestätigung dient dazu, Sie rechtzeitig an Ihren Termin zu erinnern. Bitte prüfen Sie die Details sorgfältig und melden Sie sich, falls etwas unklar ist oder Sie den Termin verschieben möchten.
Juristische Grundlagen und Urteile zur Ausfallrechnung
1. Rechtliche Grundlage für die Ausfallrechnung:
Nach § 615 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann ein Dienstleister – in diesem Fall die Praxis – eine Vergütung verlangen, auch wenn der Kunde die vereinbarte Leistung nicht in Anspruch nimmt, sofern der Anbieter zur Erbringung der Leistung bereit war. Voraussetzung dafür ist, dass die Leistung ausschließlich für den Kunden vorgesehen war und nicht anderweitig genutzt werden konnte.
2. Wichtige Voraussetzungen für eine rechtmäßige Ausfallrechnung:
•Individuell vereinbarter Termin: Der Termin wurde explizit für Sie reserviert.
•Nicht rechtzeitig abgesagt: Sie haben den Termin nicht innerhalb der vereinbarten Frist storniert (z. B. 24 Stunden vorher).
•Nachweispflicht: Die Praxis muss nachweisen, dass der Termin nicht kurzfristig anderweitig vergeben werden konnte.
3. Gerichtsurteile zur Ausfallrechnung:
•BGH-Urteil vom 29. Januar 1986 (Az. VIII ZR 32/85): Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Dienstleister Anspruch auf Vergütung haben, wenn sie ihre Leistung anbieten, der Kunde diese jedoch nicht in Anspruch nimmt.
•OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. April 1993 (Az. 8 U 155/92): Ein Arzt darf Ausfallkosten berechnen, wenn der Patient einen Termin nicht rechtzeitig absagt und die Praxis den Zeitraum nicht anderweitig nutzen konnte. Voraussetzung ist, dass die Höhe der Ausfallgebühr angemessen ist.
•AG Bremen, Urteil vom 12. Juni 2018 (Az. 9 C 56/18): Bestätigt die Berechtigung einer Ausfallrechnung, wenn die Frist zur Terminabsage in den AGB klar geregelt war und der Patient diese akzeptiert hat.
4. Höhe der Ausfallgebühr:
Die Höhe der Ausfallrechnung muss angemessen sein und darf die reguläre Vergütung der vereinbarten Leistung nicht überschreiten. Eine überhöhte oder willkürliche Gebühr könnte als unzulässig gelten.
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die rechtlichen Grundlagen und die Gültigkeit von Ausfallrechnungen von den individuellen Umständen und der Rechtsprechung abhängen. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Sie hier einsehen können, regeln die genauen Details zu Fristen, Gebühren und Absageverfahren.
Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!